Sollten Sie Leistungen des Jobcenters (SGB II oder SGB XII) oder der Kommune (Wohngeld, Kinderzuschlag) erhalten, dann können Sie folgende Unterstützung dort beantragen:

Hauptantrag

Bitte halten Sie für den Antrag die BG Nummer/Kundennummer und ihre Kontodaten bereit!

Sie kommen hier zu den Formularen:

Bildungs- und Teilhabepaket – Serviceportal Stadt Hennef

Grunddatenblatt_SGB_II.pdf (jobcenter-rhein-sieg.de)

Mittagessen

Die Kosten für das Mittagessen werden komplett übernommen.

Lernförderung (auch bei LRS/ Dyskalkulie)

Sie legen dem Jobcenter drei Angebote von Lerninstituten oder Nachhilfelehrern vor und erhalten eine Bewilligung über ein Schulhalbjahr pro Schulfach.

Ausflüge/Klassenfahrten

Sie erhalten die kompletten Kosten für einen Ausflug oder eine Klassenfahrt. Für den Antrag brauchen Sie den Brief der Schule, in dem Ort, Zeit und Preis des Ausfluges oder der Klassenfahrt genannt werden.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Bis zu 15 € im Monat erhalten ihre Kinder für den Besuch einer Musikschule, eines Sportvereins oder eines Ferienangebotes. Das Geld kann über max. 12 Monate angespart werden.

Persönlicher Schulbedarf:

Für den Schulbedarf (zum Beispiel: Stifte, Hefte, Schere, Bücher) werden im 1. Halbjahr 130€ und im 2. Halbjahr 65€ ausgezahlt.

Wir helfen Ihnen bei der Bearbeitung aller Anträge und der Beschaffung der notwendigen Papiere.