Sollten Sie Leistungen des Jobcenters (SGB II oder SGB XII) oder der Kommune (Wohngeld, Kinderzuschlag) erhalten, dann können Sie folgende Unterstützung dort beantragen:
Bitte halten Sie für den Antrag die BG Nummer/Kundennummer und ihre Kontodaten bereit!
Die Kosten für das Mittagessen werden komplett übernommen.
Sie legen dem Jobcenter drei Angebote von Lerninstituten oder Nachhilfelehrern vor und erhalten eine Bewilligung über ein Schulhalbjahr pro Schulfach.
Lernförderung bei LRS/Dyskalkulie
Es gilt das gleiche wie bei der Lernförderung.
Sie erhalten die kompletten Kosten für einen Ausflug oder eine Klassenfahrt. Für den Antrag brauchen Sie den Brief der Schule, in dem Ort, Zeit und Preis des Ausfluges oder der Klassenfahrt genannt werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bis zu 15 € im Monat erhalten ihre Kinder für den Besuch einer Musikschule, eines Sportvereins oder eines Ferienangebotes. Das Geld kann über max. 12 Monate angespart werden.
Zudem erhalten Sie nach der Vorlage einer Schulbescheinigung im August jeden Jahres 100 € für Schulmaterial und im Februar jeden Jahres noch einmal 50 €.
Wir helfen Ihnen bei der Bearbeitung aller Anträge, der Beschaffung der notwendigen Papiere und können die Anträge für Sie per E-Mail an das richtige Amt schicken.
Lukas Grundmann
📞 02242 9019287
📱 01512 2194813
💻 lukas.grundmann@schulen-hennef.de
🗓 Sprechstunde: Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin!