Einladung zur Jahreshauptversammlung
Sehr geehrtes Mitglied des Fördervereins, hiermit laden wir Sie herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Vereins der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Hennef Gartenstraße e.V. ein für Montag, 28. November 2022, 19:30 Uhr.
Auch in diesem Jahr ist uns die Situation hinsichtlich des Coronavirus bewusst und wir möchten jegliche Ansteckungsmöglichkeit ausschließen. Daher halten wir unsere Hauptversammlung wieder digital ab. Anbei der Link für die Microsoft Teams-Besprechung:
Nehmen Sie auf dem Computer oder in der mobilen App teil: Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen
Besprechungs-ID: 385 223 724 17
Passcode: UUho33
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Telefonkonferenz-ID: 880 734 025#
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Der Förderverein lebt vom Engagement der Eltern. Damit wir auch in Zukunft weiterhin tatkräftig alle Kinder der GGS Gartenstraße unterstützen können, freuen wir uns auf Ihre rege Teilnahme und Ihr Interesse.
Ebenso dürfen Sie gerne in die Tätigkeiten des Vorstands „reinschnuppern“, da die Position des Kassenwarts nach Ablauf des laufenden Geschäftsjahres zur Verfügung steht.
Tagesordnung:
Top 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Top 2 Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung vom Vorjahr
Top 3 Berichte des Vorstandes und des Kassierers sowie der Kassenprüfer zum letzten Geschäftsjahr
Top 4 Bericht der Schulleitung
Top 5 Bericht der Schulpflegschaft
Top 6 Entlastungen des Vorstandes und des Kassierers für das Geschäftsjahr
Top 7 Antrag auf Satzungsänderung hinsichtlich des 2. Stellvertretenden Vorsitzenden
Top 8 Verschiedenes
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches „Reinklicken“.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand
Der „neue“ Förderverein stellt sich vor

sitzend v. l. n. r.: Katarzyna Stöcker, Agnes Kujawa, Ulrike Schulte
Das neue Team des Fördervereins freut sich auf die kommenden Aufgaben und Förderprojekte für alle Schülerinnen und Schüler der GGS Gartenstraße.
Am „Tag der offen Tür“ für alle Schulneulinge konnten wir wieder viele Eltern für den Förderverein gewinnen, denn nur so können Projekte umgesetzt werden, wie
· Bücher für die Schulbibliothek,
· Sankt Martins-Weckmänner,
· Pädagogisches Theater oder
· Gartengeräte für den Schulacker.
Wir freuen uns, wenn noch mehr Eltern mit einem Mindest-Jahresbeitrag von nur 12 €, Mitglied werden möchten und damit unsere Kinder an der GGS Gartenstraße unterstützen.
P.S.: Herzlichen Dank an alle Bäckerinnen und Muffinsgestalter für die vielen tollen Kuchen am Tag der offenen Tür! Die neuen Eltern haben sich riesig gefreut und eifrig gespendet!
Förderverein, was ist das?
Der Förderverein …
… füllt Lücken aus.
Durch die Arbeit des Fördervereins bekommt die Schule vor allem in den Bereichen Unterstützung, die von der Kommune kostenmäßig nicht abgedeckt werden, die aber für die Bildung und Entwicklung unserer Kinder sehr wichtig sind.
Der Förderverein hilft,
- fehlende Lehrmaterialien zu beschaffen,
- Spielmaterialien zu finanzieren,
- den Schulhof auszustatten und
- durch Zuschüsse Klassenfahrten für alle Kinder zu ermöglichen.
… gestaltet mit!
Darüber hinaus nimmt der Förderverein am schulischen Leben teil, indem er Schulfeste und andere Schulveranstaltungen mitorganisieren. So können sich die Eltern der Schulkinder besser kennen lernen und eine wirkungsvollere Zusammenarbeit in wichtigen Fragen und Interessen der Schule erreichen.
… der GGS Gartenstraße
Der Förderverein GGS Gartenstraße wurde 1991 gegründet und besteht zur Zeit aus 170 Mitgliedern. Dem Vorstand des Fördervereins gehören vier Eltern an, er wird alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand arbeitet mit der Schulleitung der Grundschule, der Schulpflegschaft und den LehrerInnen und MitarbeiterInnen zusammen.
Die Aktivitäten der letzten Jahre:
- Veranstalter des jährlichen Sankt Martinzuges
- Mitgestaltung von Schulfesten
- Beschaffung von Lehrmaterialien, Sportgeräten, Hilfen für lese- und lernschwache Kinder
- Ausstattung der Schülerbücherei
- Erweiterung des Bewegungs- und Spielangebots auf dem Schulhof
- regelmäßige Unterstützung von Projekten und Klassenfahrten
- Materialien für den Materialschrank jeder Klasse
- Klassensatz Calliope mini
- und vieles mehr
Perspektiven – Wer kann mitmachen?
Das bisher größte Projekt des Fördervereins, die pädagogische, kindgerechte Neugestaltung der beiden Schulhöfe, ist nunmehr abgeschlossen. Hierzu hatte der Förderverein in Abstimmung mit den Gremien der Schule eine Konzeption entwickelt. Die Teilziele konnten durch die Initative der früheren Fördervereinsvorstände um die Vorsitzenden Claudia Schlechtriem und Martina Wirtz mit Hilfe der Vereinsmitglieder und von Sponsoren in Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulträger verwirklicht werden (siehe auch die Berichte unter „was die Presse schrieb“ und „eigene Beiträge“).
Für die Zukunft sind weiterhin Schul-, Sportfeste und besondere Veranstaltungen geplant. Die Unterstützung bei der Anschaffung von Lehrmaterial und der Durchführung von Klassenfahrten stellt eine dauernde Aufgabe des Fördervereins dar.
Man kann schon sagen, dass das Erscheinungsbild der GGS Gartenstraße mit ihren pädagogischen Möglichkeiten wesentlich von den Errungenschaften ihres Förderveins geprägt wird!
Für die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit und zur Umsetzung weiterer Ideen brauchen wir regelmäßig Hilfe.
Machen Sie mit – zum Wohl unserer Kinder – z. B. durch:
- Mitgliedschaft im Förderverein (Jahresmindestbeitrag 12 Euro)
- Spenden für den Förderverein (steuerlich absetzbar)
- Mitarbeit bei der Durchführung von Veranstaltungen
Wenn Sie mitmachen möchten oder Fragen haben:
Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an – Werden Sie Mitglied!
Ihr Engagement lohnt sich.
Es kommt unseren Kindern zugute!
Satzung
des Vereins der Freunde und Förderer der
Gemeinschaftsgrundschule Hennef Gartenstraße e.V.
§ 1
Name und Sitz
1. Der Verein trägt den Namen „Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Hennef Gartenstraße e.V.“. Er ist eine gegenüber der Gemeinschaftsgrundschule Hennef Gartenstraße, nachfolge: Schule genannt, selbständige, unabhängige und gemeinnützige Einrichtung.
2. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und neutral.
3. Der Sitz des Vereins ist Hennef.
4. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg eingetragen.
§ 2
Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist es, die Schule in ihren erzieherischen, künstlerischen und sportlichen Bestrebungen in ideeller und möglichst finanzieller Weise zu unterstützen und den Zusammenhalt der Schule mit ihren Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten, den Ehemaligen (Schüler und Lehrer) und der Stadt Hennef durch wechselseitige Anregungen im vorgenannten Sinne zu pflegen und damit zur Einbindung der Schule in das örtliche Leben beizutragen. Der Verein wird insbesondere dazu beitragen, die Unterrichtsmittel (Lehr- und Lernmittel, fachspezifische Sammlungen, Schülerbücherei, Musikinstrumente etc.) zu ergänzen und den Schulsport sowie Schulwanderungen und Schullandheimaufenthalte zu unterstützen.
Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mitgliedschaft
1. Mitglieder können werden:
a. Erziehungsberechtigte von Schülern und ehemaligen Schülern
b. Lehrer und ehemalige Lehrer
c. ehemalige Schüler der Schule
d. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt.
§ 4
Aufnahme, Austritt, Ausschluss
1. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand.
2. Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
3. Ein Mitglied kann durch Mehrheitsbeschluß des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es
a. in schwerwiegender Weise gegen die Zwecke des Vereins verstoßen hat,
b. öffentlich das Ansehen des Vereins oder der Schule herabgesetzt hat
oder
c. trotz schriftlicher Mahnung mit dem Beitrag mehr als 12 Monate ohne Angabe eines triftigen Grundes in Verzug bleibt.
§ 5
Beitrag und Spenden
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mindestjahresbeitrag zu zahlen, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
2. Der Jahresbeitrag ist innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des Vereinsjahres bzw. bei Eintritt fällig.
3. Über den Jahresbeitrag hinaus können Spenden geleistet werden. Auch Nichtmitglieder können dem Verein Spenden zuwenden. Über die Spenden / Beiträge werden den Spendern / Mitgliedern unaufgefordert entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.
§ 6
Ausschluss gewerblicher Tätigkeiten
Verwendung des Vereinsvermögens
1. Der Verein enthält sich jeglicher auf gewerblichen Gewinn gerichteten Tätigkeit. Sämtliche Mittel des Vereins sowie etwaige Gewinne aus der gemeinnützigen Tätigkeit des Vereins sind ausschließlich für Zwecke nach dieser Satzung zu verwenden.
2. Mitglieder erhalten beim Ausscheiden aus dem Verein oder bei dessen Auflösung keine Anteile aus dem Vereinsvermögen.
3. Niemand darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des
Vereins zuwider laufen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Vorstand und Mitglieder erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit im Verein.
§ 7
Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, 2 gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
2. Im Vorstand sollen Eltern und Lehrer in angemessenem Verhältnis vertreten sein.
3. Zu den Sitzungen des Vereins werden vom Vorsitzenden der Schulleiter und der Vorsitzende der Schulpflegschaft bzw. bei Verhinderung deren Stellvertreter eingeladen und nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden für 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, so können die übrigen Vorstandsmitglieder durch einstimmigen Beschluß einen Nachfolger für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung berufen. Diese Regelung gilt nicht für den Vorstandsvorsitzenden.
5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl.
6. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden einzeln vertreten.
7. Der Vorstand beschließt, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder in angemessener Frist geladen und mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Es wird geheim abgestimmt, wenn ein Mitglied dies beantragt.
8. Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die vom Amtsgericht (Vereinsregister), von Aufsichtsbehörden oder von Finanzämtern aus formellen Gründen verlangt werden. Er hat hierüber die Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung zu unterrichten und die Bestätigung einzuholen.
9. Über die Beschlüsse des Vorstandes sind Niederschriften anzufertigen, die spätestens in der nächsten Sitz ung des Vorstandes zu genehmigen sind.
10. Über Ausgaben für die Zwecke des Vereins entscheidet der Vorstand.
§ 8
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, möglichst im ersten Halbjahr, durch den Vorstand unter gleichzeitiger Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen. Die Mitgliederversammlungen dürfen nicht innerhalb der Schulferien stattfinden.
2. Der Vorstand legt in der jeweils ersten Mitgliederversammlung des Jahres den Jahresbericht und die Jahresrechnung vor.
3. Die Mitgliederversammlung bestellt für das Vereinsjahr zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Der Vorstand legt den Rechnungsprüfern spätestens 4 Wochen vor der Jahresversammlung diese Jahresrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr mit den dazugehörigen Belegen vor. Die Rechnungsprüfer berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
5. Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Sie beschließt insbesondere über
a. die Wahl und Abberufung des Vorstandes
b. die Entlastung des Vorstandes
c. die Wahl der Rechnungsprüfer
d. die Änderung der Satzung
e. die Auflösung des Vereins
Beschlüsse können nur zu Gegenständen gefaßt werden, die in der Tagesordnung bekannt gemacht worden sind.
Abstimmungen erfolgen geheim, wenn dies von 1/5 der anwesenden Mitglieder beantragt wird.
6. Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 und zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von 4/5 der in der Mitgliederversammlung vertretenen Stimmen erforderlich.
7. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
8. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und durch den Schriftführer sowie durch das die Versammlung leitende Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
§ 9
Vereinsjahr
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 10
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen
a. an die Schule, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Schule zu verwenden hat oder
b. an die Stadt Hennef, wenn die Schule nicht mehr besteht; die Stadt hat das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke anderer Grundschulen im Stadtgebiet zu verwenden.
Hennef, den 17.09.1990
Geändert am 17.11.2003