Aktualisierung erweiterte Notbetreuung

Gestern Abend spät wurde die aktuelle Schulmail des Ministeriums versendet. Hierin wurden die aktualisierten Bedingungen zur Notbetreuung, die ab kommendem Montag, 27.04.2020, gelten erläutert.

Zusätzlich zu dem bereits für den erweiterten Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen seit dem 23. April 2020 ( https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie ), haben nun Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

An dieser Stelle verweise ich noch einmal auf das aktualisierte Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „wichtige Informationen“ zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

An Wochenenden und Feiertagen findet keine Notbetreuung statt.

Falls Ihr Kind in der Schule betreut werden muss, schicken Sie uns bitte frühestmöglich eine Mail an kontakt@ggs-gartenstrasse.de und lassen uns das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular auf dem Postweg oder per Einwurf in den Briefkasten zukommen.

Bitte treffen Sie die Entscheidung hierüber weiterhin sehr gewissenhaft und mit Bedacht und überlegt, denn es gilt immer noch: Je mehr Kinder sich in der Schule begegnen, desto größer die Gefahr der Verbreitung des Virus.

Herzlich Grüße und bleiben Sie gesund!

Dagmar Kern